Psychosoziale Prozessbegleitung
Begleitung während des Gerichtsprozesses für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, haben seit 2017 einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Begleitung in einem Gerichtsprozess. Der Kinderschutzbund Bremen bietet diese Prozessbegleitung Kindern und Jugendlichen und deren Familien an.
In einem ersten Gespräch legen wir fest, welche Hilfen und Unterstützungen sinnvoll sind. Die Prozessbegleitung kann von der Anzeigenerstattung bis nach der Gerichtsverhandlung in Anspruch genommen werden. Die Begleitung muss bei Gericht formlos beantragt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung und helfen auf Wunsch bei der Suche nach zusätzlichen beratenden und therapeutischen Unterstützungsangeboten.
Unsere Aufgabe ist es, jederzeit während des Verfahrens zur Verfügung zu stehen, Fragen und Ängste in Bezug auf den Gerichtsprozess zu klären und vor Ort im Gericht dabei zu sein. Den Umfang der Begleitung richten wir nach den Bedürfnissen der Betroffenen aus.
Für Fragen rund um die Psychosoziale Prozessbegleitung und den Antrag zur Beiordnung steht Ihnen die Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung der Sozialen Dienste der Justiz als Ansprechpartnerin zur Seite.