Im Einsatz für den Kinderschutz in Bremen!
Der Kinderschutzbund Bremen setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein.
Kinder haben Rechte
In der Bremischen Landesverfassung sind die Kinderrechte fest verankert. Neben dem Recht auf Schutz und Berücksichtigung des Kindeswohls sind auch die Rechte auf Beteiligung auf gerechte Lebenschancen und Teilhabe verankert. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass diese Rechte auch in die Paxis umgesetzt werden.
Mit dem Positionspapier "Kinderrechte in Bremen - Echte Beteiligung jetzt umsetzten" setzten wir ein deutliches Zeichen, wie es um die Umsetzung steht.
Kinderrechte sind nicht nur in Bremen geschützt, sondern weltweit. Das Grundgesetz, die EU und die Vereinten Nationen schützen die Rechte der Kinder in besonderem Maße. Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel und wurde von Deutschland 1992 unterzeichnet. Die UN-Kinderrechtekonvention verankert erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch. Die UN-Kinderrechtskonvention leistet für die rechtliche und gesellschaftliche Stellung junger Menschen einen wichtigen Beitrag. Die Konvention gilt in 192 Ländern der Erde.
Kinderarmut bekämpfen: „Kinder brauchen mehr!“
Als Kinderschutzbund setzen wir uns aktiv gegen Kinderarmut ein. In Deutschland ist nahezu jedes fünfte Kind von Armut betroffen, in Bremen sogar jedes vierte. Darüber hinaus sind viele Kinder armutsgefährdet.
Bremen bildet dabei mit mittlerweile 24,8 Prozent Armutsquote immer wieder das Schlusslicht im Ländervergleich. Fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren in Bremen war 2016 von Hartz IV abhängig, während die gesamte Hartz-IV-Quote in Bremen bei 18,5 Prozent liegt.
Für Kinder bedeutet Armut vor allem:
- schlechtere Chancen auf dem Bildungsweg
- Einschränkungen in der körperlichen/gesundheitlichen Entwicklung
- schlechtere Wohnverhältnisse
- eingeschränkte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Dies führt zu Defiziten im Spiel- und Arbeitsverhalten, im Erwerb von Sprachkompetenz und in der sozialen Einbindung.
Daher fordert der Kinderschutzbund:
- einen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur in Qualität und Quantität zur besseren Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit,
- eine kostenfreie Bildung und Betreuung, von der Kindertagesstätte bis zur Universität,
- dem tatsächlichen Bedarf angemessene familien- und sozialpolitische Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag, sowie eine Anpassung der Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung,
- mittelfristig die Einführung einer einheitlichen Kindergrundsicherung für alle Kinder.
Einführung einer Kindergrundsicherung
Bei hohen Einkommen profitieren Eltern im derzeitigen Steuersystem unverhältnismäßig stark im Vergleich zu erwerbslosen Eltern bzw. gegenüber Geringverdiener*innen. Chancengleichheit und eine Sicherung des Existenzminimums muss für jedes Kind gewährleistet sein, sowohl über eine verbesserte soziale Infrastruktur als auch über materielle Teilhabe. Da kleinteilige Anpassungen im Sozialsystem nicht ausreichen, um das grundlegende Problem der Kinderarmut zu bekämpfen, fordern wir mit der Kindergrundsicherung eine umfassende Gesamtlösung. Weitere Informationen erhalten Sie über das Bündnis „Kinderarmut hat Folgen“.
Gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Demokratie stärken
Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Kinderschutzbund am 25.05.2024 eine Resolution gegen antidemokratische Kräfte, insbesondere Rechtsextremismus, und für Demokratie und Vielfalt beschlossen.
Diese können Sie hier nachlesen.