Begleiteter Umgang ist Kinderschutz
Eltern, die sich trennen oder in Scheidung leben, haben oft Schwierigkeiten, ihren Kindern den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit seinem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die getrennt lebenden Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Unsere Expertise besteht darin, Kinder zu schützen und mit beiden Elternteilen positive, verlässliche und vertrauensvolle Beziehungen zu ihren Kindern aufzubauen oder zu festigen. Neben den begleiteten Umgangskontakten findet Elternarbeit in Form von regelmäßigen Elterngesprächen statt.
Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern sowie unseren Flyer zum Begleiteten Umgang.